Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.03.2001 - 23 W 608/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgeltung von Gesprächen; Dritter; Aufnahme; Eidesstattliche Versicherung; Prozessgebühr; Einstweilige Verfügung; Vollziehungsgebühr; Zustellung im Parteibetrieb
- Wolters Kluwer
Entstehung einer Besprechungsgebühr eines Rechtsanwalts; Kostenrechtliche Zugehörigkeit der Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Parteibetrieb zum Rechtszug
- Judicialis
BRAGO § 40 Abs. 1; ; BRAGO § 37 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 59; ; BRAGO § 57 Abs. 1; ; BRAGO § 37 Nr. 7
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgeltung von Gesprächen mit Dritten und Aufnahme von eidesstattlichen Versicherungen Dritter durch Prozeßgebühr im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung; keine Vollziehungsgebühr bei Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung im Parteibetrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 21.09.2000 - 11 O 136/00
- OLG Hamm, 05.03.2001 - 23 W 608/00
Papierfundstellen
- Rpfleger 2001, 458
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92
Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung …
Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2001 - 23 W 608/00
Es reichte die Zustellung der mit einer Ordnungsmittelandrohung versehenen einstweiligen Verfügung im Parteibetrieb (…s. Zöller-Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 929 Rdn. 18;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 936 Rdn. 8 ff; BGH NJW 1993, 1076, 1078). - OLG Naumburg, 25.05.2000 - 13 W 16/00
Streit über eine Werklohnforderung; Beantragung der Einholung eines schriftlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2001 - 23 W 608/00
Die geltend gemachte Gebühr für die Vollziehung der vom Oberlandesgericht Hamm im Beschlußwege am 17. Mai 2000 unter dem Aktenzeichen 13 W 16/00 erlassenen einstweiligen Verfügung (§§ 59, 57 BRAGO) kann der Antragsteller ebenfalls nicht erstattet verlangen.
- LAG Hamm, 02.09.2005 - 13 TaBV 69/05
Kosten; Wahl; Rechtsanwalt; Freistellungsanspruch; Wahlvorstand; …
Soweit die Wahlvorstandsseite in dem Zusammenhang auf Kopien der eidesstattlichen Versicherungen verweist, sind die dadurch entstandenen Kosten von der Prozessgebühr des für das vorliegende Verfahren noch einschlägigen § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO abgedeckt, können also nicht zusätzlich als Dokumentenpauschale gemäß § 27 BRAGO in Ansatz gebracht werden (vgl. LAG Köln, Beschluss v. 29.12.1998 - 10 (4) Ta 195/98; OLG Hamm, Beschluss vom 05.03.2001 - 23 W 608/00).